befassen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- be|fas|sen
- Beispiele
- befasst; sich mit etwas befassen; jemanden mit etwas befassen (Amtssprache)
Bedeutungen (3)
ⓘ-
sich [eingehend] beschäftigen, auseinandersetzen
- Grammatik
- sich befassen
- Beispiele
-
- sich mit einer Frage, mit einer Angelegenheit, mit einem Problem befassen
- die Eltern befassen sich viel mit ihren Kindern
- mein Bruder befasst sich mit Ahnenforschung
-
jemanden beauftragen, ihn dazu bringen, veranlassen, sich mit etwas Bestimmtem zu beschäftigen, auseinanderzusetzen
- Gebrauch
- besonders Amtssprache
- Beispiele
-
- jemanden mit etwas befassen
- 〈öfter im Passiv oder im 2. Partizip:〉 der Ausschuss wurde mit der Angelegenheit befasst
- das mit dem Fall befasste Kommissariat
-
berühren, betasten
- Gebrauch
- landschaftlich
- Beispiel
-
- die Möbel befassen
Synonyme zu befassen
ⓘ- arbeiten, aufgreifen, sich aufhalten, aufnehmen
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
befassen
Sehr häufig in Verbindung mit befassen | |
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Substantive | Thema |
Verben | |
Adjektive | intensiv |
Häufig in Verbindung mit befassen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | eingehend |
Seltener in Verbindung mit befassen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | ausführlich nahe |
Selten in Verbindung mit befassen | |
Substantive | Frage Kapitel Angelegenheit Fall Abschnitt Materie Problem |
Verben | |
Adjektive | ausschließlich ernsthaft schwerpunktmäßig hauptsächlich |