urteilen
- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒▒▒░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
urteilen
- Lautschrift
-
[ˈuːɐ̯taɪ̯lən][ˈʊrtaɪ̯lən]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ur|tei|len
Bedeutungen (3)
ⓘ-
-
ein Urteil (2) [über jemanden, etwas] abgeben, seine Meinung äußern
- Beispiele
-
- über jemanden, etwas urteilen
- hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch urteilen
-
sich nach etwas, auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden
- Beispiele
-
- nach dem ersten Eindruck urteilen
- die Äpfel sind nach der Farbe zu urteilen reif
-
-
einen logischen Schluss ziehen und formulieren
- Gebrauch
- Philosophie
-
-
in einem Urteil (1) feststellen, befinden
- Beispiel
-
- das Arbeitsgericht urteilte, die Kündigung sei unwirksam
-
einen Fall durch ein Urteil (1) in einer bestimmten Weise entscheiden
- Beispiel
-
- das Gericht der zweiten Instanz urteilte anders
-
Synonyme zu urteilen
ⓘ- abschätzen, sich äußern, begutachten, beurteilen
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch urteilen
Grammatik
ⓘurteilt, urteilte, hat geurteilt
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
urteilen
| Sehr häufig in Verbindung mit urteilen | |
|---|---|
| Substantive | Richter |
| Verben | |
| Adjektive | ähnlich vorschnell |
| Häufig in Verbindung mit urteilen | |
| Substantive | Lexikon |
| Verben | |
| Adjektive | hart |
| Seltener in Verbindung mit urteilen | |
| Substantive | Gericht |
| Verben | |
| Adjektive | |
| Selten in Verbindung mit urteilen | |
| Substantive | Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Landgericht Bundesarbeitsgericht Jury |
| Verben | |
| Adjektive | moralisch unterschiedlich streng objektiv unparteiisch |