urteilen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ur|tei|len
Bedeutungen (3)
ⓘ-
-
ein Urteil (2) [über jemanden, etwas] abgeben, seine Meinung äußern
- Beispiele
-
- über jemanden, etwas urteilen
- hart, [un]gerecht, [un]parteiisch, abfällig, vorschnell, fachmännisch urteilen
-
sich nach etwas, auf einen bestimmten Eindruck o. Ä. hin ein Urteil bilden
- Beispiele
-
- nach dem ersten Eindruck urteilen
- die Äpfel sind nach der Farbe zu urteilen reif
-
-
einen logischen Schluss ziehen und formulieren
- Gebrauch
- Philosophie
-
-
in einem Urteil (1) feststellen, befinden
- Beispiel
-
- das Arbeitsgericht urteilte, die Kündigung sei unwirksam
-
einen Fall durch ein Urteil (1) in einer bestimmten Weise entscheiden
- Beispiel
-
- das Gericht der zweiten Instanz urteilte anders
-
Synonyme zu urteilen
ⓘ- abschätzen, sich äußern, begutachten, beurteilen
Herkunft
ⓘmittelhochdeutsch urteilen
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit urteilen | |
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Substantive | Richter |
Verben | |
Adjektive | ähnlich vorschnell |
Häufig in Verbindung mit urteilen | |
Substantive | Lexikon |
Verben | |
Adjektive | hart |
Seltener in Verbindung mit urteilen | |
Substantive | Gericht |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit urteilen | |
Substantive | Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Landgericht Bundesarbeitsgericht Jury |
Verben | |
Adjektive | moralisch unterschiedlich streng objektiv unparteiisch |