Urteilsbegründung, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Lautschrift
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[ˈuːɐ̯taɪ̯lsbəɡrʏndʊŋ][ˈʊrtaɪ̯lsbəɡrʏndʊŋ]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ur|teils|be|grün|dung
Bedeutung
ⓘTeil eines Urteils (1), in dem die Gründe für die Entscheidung im Einzelnen dargelegt werden