Ur­teils­be­grün­dung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
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Aussprache:
Lautschrift
[ˈuːɐ̯taɪ̯lsbəɡrʏndʊŋ]
[ˈʊrtaɪ̯lsbəɡrʏndʊŋ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ur|teils|be|grün|dung

Bedeutung

Teil eines Urteils (1), in dem die Gründe für die Entscheidung im Einzelnen dargelegt werden

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