Rechtsmittel, das
- ❞
-
Als Quelle verwenden
-
Dieses Wort kopieren
-
Melden Sie sich an, um dieses Wort auf Ihre Merkliste zu setzen.
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒▒░░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Rechtsmittel
- Lautschrift
-
[ˈrɛçtsmɪtl̩]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rechts|mit|tel
Bedeutung
ⓘrechtliches Mittel, das es jemandem ermöglicht, eine gerichtliche Entscheidung anzufechten, bevor sie rechtskräftig wird
- Beispiele
-
- gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig
- ein Rechtsmittel einlegen
- auf Rechtsmittel verzichten
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Rechtsmittel | |
---|---|
Substantive | |
Verben | einlegen |
Adjektive | zulässig |
Häufig in Verbindung mit Rechtsmittel | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | weit |
Seltener in Verbindung mit Rechtsmittel | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | möglich ordentlich |
Selten in Verbindung mit Rechtsmittel | |
Substantive | |
Verben | ausschöpfen verzichten legen kündigen anfechten verwerfen ergreifen |
Adjektive | neu |