Rechts­nach­fol­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsnachfolger
Lautschrift
[ˈrɛçtsnaːxfɔlɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|nach|fol|ger

Bedeutung

Nachfolger bei der Rechtsnachfolge

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Rechtsnachfolger; Genitiv: des Rechtsnachfolgers, Plural: die Rechtsnachfolger

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