kün­di­gen

Wortart:
schwaches Verb
Häufigkeit:
▒▒▒▒
Aussprache:
Betonung
kündigen
Lautschrift
🔉[ˈkʏndɪɡn̩]

Rechtschreibung

Worttrennung
kün|di|gen
Beispiele
er kündigt ihm; er kündigt ihm das Darlehen, die Wohnung; es wurde ihm oder ihm wurde gekündigt

Bedeutungen (4)

  1. (eine vertragliche Vereinbarung in Bezug auf etwas) zu einem bestimmten Termin für beendet erklären
    Beispiele
    • eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet]vertrag, jemandem die Wohnung [zum Quartalsende] kündigen
    • die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden
    • die gekündigten Verträge
    • 〈in übertragener Bedeutung:〉 jemandem die Freundschaft, den Gehorsam kündigen (aufsagen)
  2. jemandes Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären
    Beispiel
    • meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt
  3. das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären
    Beispiele
    • jemandem zum Ende des Monats kündigen
    • ihrer Mutter war gekündigt worden
    • (österreichisch, sonst umgangssprachlich) er ist [fristlos] gekündigt worden
    • (österreichisch, sonst umgangssprachlich) man wollte sie kündigen
  4. sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen
    Beispiele
    • ich habe [schriftlich] bei der Firma gekündigt
    • sie will zum 1. April kündigen

Herkunft

für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mittelhochdeutsch kündigen = kundtun

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
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