Rechtsnachfolge, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Rechtsnachfolge
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rechts|nach|fol|ge
Bedeutung
ⓘNachfolge in einem Rechtsverhältnis oder in einer Rechtsstellung (durch Übergang, Übertragung von Rechten und Pflichten von einer Person auf die andere)
Grammatik
ⓘdie Rechtsnachfolge; Genitiv: der Rechtsnachfolge, Plural: die Rechtsnachfolgen