Rechts­nach­fol­ge, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsnachfolge

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|nach|fol|ge

Bedeutung

Nachfolge in einem Rechtsverhältnis oder in einer Rechtsstellung (durch Übergang, Übertragung von Rechten und Pflichten von einer Person auf die andere)

Grammatik

die Rechtsnachfolge; Genitiv: der Rechtsnachfolge, Plural: die Rechtsnachfolgen

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