zuweisen
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- Wortart: ⓘ
- starkes Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- zu|wei|sen
Bedeutung
ⓘals befugte Instanz [mit einem diesbezüglichen Hinweis] zuteilen
- Beispiele
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- jemandem eine Arbeit, eine Wohnung zuweisen
- einer Institution Gelder zuweisen
- 〈in übertragener Bedeutung:〉 jemandem Schuld [an etwas] zuweisen (geben)
- der Staat hat die ihm von der Verfassung zugewiesenen (seine in der Verfassung festgelegten) Aufgaben wahrzunehmen
Synonyme zu zuweisen
ⓘTypische Verbindungen (computergeneriert)
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Anzeigen:
zuweisen
Sehr häufig in Verbindung mit zuweisen | |
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Substantive | Schuld |
Verben | |
Adjektive | |
Häufig in Verbindung mit zuweisen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit zuweisen | |
Substantive | Platz Rolle Aufgabe |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit zuweisen | |
Substantive | Funktion Landesgericht Landgericht Bedeutung |
Verben | |
Adjektive |