Plädoyer, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Plä|do|yer
Bedeutungen (2)
ⓘ-
zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts vor Gericht
- Gebrauch
- Rechtssprache
- Beispiel
-
- ein glänzendes Plädoyer halten
-
Äußerung, Rede o. Ä., mit der jemand entschieden für oder gegen etwas eintritt; engagierte Befürwortung
- Gebrauch
- bildungssprachlich
- Beispiel
-
- ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit
Herkunft
ⓘfranzösisch plaidoyer
Grammatik
ⓘdas Plädoyer; Genitiv: des Plädoyers, Plural: die Plädoyers
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Plädoyer | |
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Substantive | |
Verben | halten |
Adjektive | flammend |
Häufig in Verbindung mit Plädoyer | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | leidenschaftlich |
Seltener in Verbindung mit Plädoyer | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit Plädoyer | |
Substantive | |
Verben | beenden fordern beantragen folgen klingen beginnen verstehen |
Adjektive | engagiert eindringlich entschieden herzergreifend eindrucksvoll vehement |