unterzeichnen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- un|ter|zeich|nen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
dienstlich, in amtlichem Auftrag unterschreiben; mit seiner Unterschrift den Inhalt eines Schriftstücks bestätigen; signieren
- Beispiele
-
- ein Protokoll unterzeichnen
- einen Aufruf unterzeichnen
-
- Gebrauch
- veraltend
- Grammatik
- sich unterzeichnen
- Beispiel
-
- er unterzeichnet sich als Regierender Bürgermeister
Synonyme zu unterzeichnen
ⓘ- abzeichnen, bestätigen, gegenzeichnen, mit seinem Namenszeichen versehen
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
unterzeichnen
Sehr häufig in Verbindung mit unterzeichnen | |
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Substantive | Vertrag |
Verben | |
Adjektive | handschriftlich |
Häufig in Verbindung mit unterzeichnen | |
Substantive | |
Verben | |
Adjektive | feierlich |
Seltener in Verbindung mit unterzeichnen | |
Substantive | Abkommen |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit unterzeichnen | |
Substantive | Absichtserklärung Vereinbarung Abkomme Erklärung Friedensvertrag Atomwaffensperrvertrag |
Verben | |
Adjektive | persönlich offiziell spät gemeinsam |