erwähnen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- er|wäh|nen
Bedeutung
ⓘ[beiläufig] nennen, kurz von etwas sprechen
- Beispiele
-
- etwas nur beiläufig erwähnen
- er hat dich namentlich erwähnt
- ich vergaß zu erwähnen, dass sie ihn verlassen hat
- der Ort wird im 9. Jahrhundert zuerst erwähnt (urkundlich genannt)
- die eben, schon, oben erwähnten Personen
- wie oben erwähnt, war er zu dieser Zeit bereits abgereist
Synonyme zu erwähnen
ⓘHerkunft
ⓘim 16. Jahrhundert für mittelhochdeutsch gewähenen, althochdeutsch giwahan(en) = sagen, berichten, zu einem Verb mit der Bedeutung „sprechen“
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
erwähnen
Sehr häufig in Verbindung mit erwähnen | |
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Substantive | Wort |
Verben | |
Adjektive | urkundlich |
Häufig in Verbindung mit erwähnen | |
Substantive | Rand |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit erwähnen | |
Substantive | Name |
Verben | |
Adjektive | namentlich ausdrücklich beiläufig |
Selten in Verbindung mit erwähnen | |
Substantive | Silbe Zusammenhang Vollständigkeit Bericht Mal |
Verben | |
Adjektive | explizit überflüssig mehrfach unnötig |