veräußern
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- besonders Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
-
veräußern
- Lautschrift
-
[fɛɐ̯ˈʔɔɪ̯sɐn]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- ver|äu|ßern
Bedeutungen (2)
ⓘ-
übereignen, verkaufen; (etwas, worauf jemand einen Anspruch hat) an jemand anderen abtreten
- Beispiel
-
- den Schmuck, die ganze Habe veräußern
-
(ein Recht) auf jemand anderen übertragen
- Beispiel
-
- der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson] veräußern
Synonyme zu veräußern
ⓘGrammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
veräußern
Sehr häufig in Verbindung mit veräußern | |
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Substantive | Grundstück |
Verben | |
Adjektive | gewinnbringend |
Häufig in Verbindung mit veräußern | |
Substantive | Anteil |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit veräußern | |
Substantive | Investor |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit veräußern | |
Substantive | Immobilie Aktie Beteiligung Tafelsilber Vermögen |
Verben | |
Adjektive | steuerfrei meistbietend weit spät |