Klä­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒▒░░
Aussprache:
Betonung
Kläger
Lautschrift
🔉[ˈklɛːɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Klä|ger

Bedeutung

männliche Person, Institution, Firma o. Ä., die (im Zivilprozess) Klage (3) führt

Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
  • wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen)
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

mittelhochdeutsch kleger, spätalthochdeutsch clagare

Grammatik

der Kläger; Genitiv: des Klägers, Plural: die Kläger

Typische Verbindungen (computergeneriert)

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