bestechen
- Wortart: ⓘ
- starkes Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- be|ste|chen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
einen andern durch Geschenke, Geldzahlungen o. Ä. für seine eigenen [zweifelhaften] Interessen, Ziele gewinnen [und ihn dabei zur Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht verleiten]
- Herkunft
- mittelhochdeutsch bestechen = um oder in etwas stechen, (als Fachwort der Bergleute:) durch Stechen prüfen, untersuchen, dann etwa: jemanden mit Gaben, Geschenken prüfen, auf die Probe stellen
- Beispiel
-
- einen Beamten, Aufseher, eine Zeugin [mit Geld] bestechen
-
großen Eindruck machen und für sich einnehmen
- Beispiele
-
- der Redner bestach [seine Zuhörer] durch Geist und Schlagfertigkeit
- die Masterarbeit besticht durch ihre klare Gliederung
- ihre Natürlichkeit war bestechend (sehr gewinnend)
- 〈substantiviert:〉 dieser Gedanke hat etwas Bestechendes
Synonyme zu bestechen
ⓘ- erkaufen, korrumpieren; (umgangssprachlich) die Hände schmieren/versilbern, kaufen
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit bestechen | |
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Substantive | Einfachheit |
Verben | |
Adjektive | |
Häufig in Verbindung mit bestechen | |
Substantive | Design Eleganz |
Verben | |
Adjektive | |
Seltener in Verbindung mit bestechen | |
Substantive | Schiedsrichter Schlichtheit |
Verben | |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit bestechen | |
Substantive | Klarheit Lage Richter |
Verben | |
Adjektive |