Ge­schwo­re­ner, österreichisch amtlich auch Ge­schwor­ner

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Geschworener
Geschworner

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|schwo|re|ner, Ge|schwor|ner

Bedeutungen (2)

  1. Schöffe an einem Schwurgericht
    Gebrauch
    veraltet
    1. (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten allein über die Schuld und zusammen mit dem Richter oder der Richterin über das Strafmaß entscheidet
    2. (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter oder von der Richterin über die Schuld des Angeklagten oder der Angeklagten entscheidet
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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

spätmittelhochdeutsch gesworne = derjenige, der geschworen hat und damit eidlich verpflichtet ist

Grammatik

der Geschworene/ein Geschworener; des/eines Geschworenen, die Geschworenen/zwei Geschworene

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