Ge­schwo­re­nen­ge­richt, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Geschworenengericht

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|schwo|re|nen|ge|richt

Bedeutungen (2)

  1. Gebrauch
    veraltet
  2. Gericht, das über schwere Verbrechen und politische Straftaten zusammen mit Geschworenen (2a) entscheidet
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