befugen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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befugen
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- be|fu|gen
Bedeutung
ⓘjemandem die Berechtigung, die Macht zu etwas geben, die Genehmigung erteilen, etwas zu tun
- Beispiele
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- jemanden [zu etwas] befugen
- zu diesem Vorgehen war er nicht befugt
- 〈meist im 2. Partizip:〉 eine dazu befugte Person