Man­da­tar, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Mandatar

Rechtschreibung

Worttrennung
Man|da|tar

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person (z. B. ein Rechtsanwalt), die im Auftrag, kraft Vollmacht eines anderen handelt
  2. Gebrauch
    österreichisch
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

mittellateinisch mandatarius, zu lateinisch mandatum, Mandat

Grammatik

der Mandatar; Genitiv: des Mandatars, Plural: die Mandatare

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