ge­will­kürt

Wortart:
Adjektiv
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
gewillkürt

Rechtschreibung

Worttrennung
ge|will|kürt

Bedeutung

nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend

Herkunft

mittelhochdeutsch gewillekurt, 2. Partizip von: willekurn (mitteldeutsch), willekürn = freiwillig wählen, beschließen, zu Willkür

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