gewillkürt
- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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gewillkürt
- Worttrennung
- ge|will|kürt
nicht nach dem Gesetz, sondern durch Verfügung des Erblassers oder Vereinbarung der Vertragspartner erfolgend
mittelhochdeutsch gewillekurt, 2. Partizip von: willekurn (mitteldeutsch), willekürn = freiwillig wählen, beschließen, zu Willkür