gewärtigen
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Gebrauch: ⓘ
- gehoben
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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gewärtigen
Bedeutungen (2)
ⓘ-
die Erfüllung eines bestimmten Anspruchs o. Ä. erwarten
- Beispiele
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- von jemandem nichts, keine Hilfe zu gewärtigen haben
- 〈auch gewärtigen + sich:〉 von dieser Arbeit darfst du dir kein besonderes Lob gewärtigen (erwarten, versprechen)
-
sich auf etwas Unangenehmes einstellen
- Beispiel
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- eine Strafe, eine Anzeige, die Ausweisung zu gewärtigen haben
Grammatik
ⓘschwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“