an­nul­lie­ren

Wortart:
schwaches Verb
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
annullieren
Lautschrift
🔉[anʊˈliːrən]

Rechtschreibung

Worttrennung
an|nul|lie|ren

Die vor allem in der Rechts- und Kaufmannssprache gebräuchliche Bezeichnung geht auf das gleichbedeutende spätlateinische Verb annullare zurück und wird deshalb mit zwei n und zwei l geschrieben.

Bedeutungen (2)

  1. [amtlich] für ungültig, nichtig erklären
    Beispiel
    • ein Gerichtsurteil, einen Vertrag, die Ehe annullieren
  2. absagen, stornieren
    Gebrauch
    besonders süddeutsch, österreichisch, schweizerisch
    Beispiel
    • einen Flug annullieren

Herkunft

spätlateinisch annullare, zu lateinisch nullus, null

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

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