Ei­gen­tums­de­likt, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Eigentumsdelikt
Lautschrift
[ˈaɪ̯ɡn̩tuːmsdelɪkt]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ei|gen|tums|de|likt

Bedeutung

Delikt, das in der Verletzung des Eigentums einer anderen Person besteht (z. B. Diebstahl)

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