Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Datenschutzbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Da|ten|schutz|be|auf|trag|ter

Bedeutung

männliche Person, die von einer unabhängigen Kontrollinstitution beauftragt ist, die Beachtung der vorhandenen Bestimmungen zum Datenschutz zu überwachen

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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