Ab­mah­ner, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Abmahner

Rechtschreibung

Worttrennung
Ab|mah|ner

Bedeutung

männliche Person, die jemanden abmahnt (2)

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Abmahner; Genitiv: des Abmahners, Plural: die Abmahner

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