ab­mah­nen

Wortart:
schwaches Verb
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
abmahnen

Rechtschreibung

Worttrennung
ab|mah|nen

Bedeutungen (2)

  1. jemandem eindringlich von etwas abraten
    Gebrauch
    veraltend
  2. zu vertrags- oder gesetzesgemäßem Verhalten auffordern, eindringlich [er]mahnen
    Gebrauch
    Rechtssprache
    Beispiel
    • die Firma ist vom Bundeskartellamt abgemahnt worden

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

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