Abmahnverein, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Juristenjargon
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Abmahnverein
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Ab|mahn|ver|ein
Bedeutung
ⓘVerein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- oder gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht und diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt (2) [und die Zahlung einer sogenannten Strafgebühr verlangt]