Ab­mahn­ver­ein, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Juristenjargon
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Abmahnverein

Rechtschreibung

Worttrennung
Ab|mahn|ver|ein

Bedeutung

Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- oder gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht und diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt (2) [und die Zahlung einer sogenannten Strafgebühr verlangt]

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?