un­be­schol­ten

Wortart:
Adjektiv
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
unbescholten
Lautschrift
[ˈʊnbəʃɔltn̩]

Rechtschreibung

Worttrennung
un|be|schol|ten

Bedeutung

aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; integer

Beispiele
  • es waren alles gut beleumdete und unbescholtene Leute
  • der bisher unbescholtene Angeklagte
  • ein unbescholtenes (veraltet; unberührtes (1c) und daher einen moralisch einwandfreien Ruf genießendes) Mädchen

Herkunft

mittelhochdeutsch unbescholten, eigentlich negiertes adjektivisches 2. Partizip zu: beschelten, althochdeutsch bisceltan = schmähend herabsetzen

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