Volljurist, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Volljurist
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Voll|ju|rist
Bedeutung
ⓘJurist, der nach einer Referendarzeit durch Ablegen des Zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat