Volljuristin, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Volljuristin
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Voll|ju|ris|tin
Bedeutung
ⓘJuristin, die nach einer Referendarzeit durch Ablegen des Zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat