Voll­ju­ris­tin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Volljuristin

Rechtschreibung

Worttrennung
Voll|ju|ris|tin

Bedeutung

Juristin, die nach einer Referendarzeit durch Ablegen des Zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat

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