Ver­fah­rens­be­tei­lig­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Verfahrensbeteiligter

Rechtschreibung

Worttrennung
Ver|fah|rens|be|tei|lig|ter

Bedeutung

männliche Person, die an einem Verfahren (2) beteiligt ist oder deren Rechte von einem Verfahren berührt werden

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beteiligter

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