Li­zenz­trä­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Lizenzträger
Lautschrift
[liˈtsɛntstrɛːɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Li|zenz|trä|ger

Bedeutung

männliche Person, der eine Lizenz (a) erteilt worden ist

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Lizenzträger; Genitiv: des Lizenzträgers, Plural: die Lizenzträger

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