In­klu­si­ons­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Aussprache:
Betonung
Inklusionsbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
In|klu|si|ons|be|auf|trag|ter

Bedeutung

mit der Förderung der Inklusion (3a) von Menschen mit Behinderung beauftragte männliche Person

Beispiel
  • der Inklusionsbeauftragte eines Betriebes, einer Behörde
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

der Inklusionsbeauftragte/ein Inklusionsbeauftragter; des/eines Inklusionsbeauftragten, die Inklusionsbeauftragten/zwei Inklusionsbeauftragte

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