Gleich­stel­lungs­be­auf­trag­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Häufigkeit:
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Aussprache:
Betonung
Gleichstellungsbeauftragter

Rechtschreibung

Worttrennung
Gleich|stel|lungs|be|auf|trag|ter

Bedeutung

von einer Behörde, einer Institution oder einem Unternehmen angestellte männliche Person, die für die Durchsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen zuständig ist; Frauenbeauftragter

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Beauftragter

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