Ge­sin­nungs­tä­ter, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Gesinnungstäter
Lautschrift
[ɡəˈzɪnʊŋstɛːtɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Ge|sin|nungs|tä|ter

Bedeutung

männliche Person, die aus einer politischen o. ä. Überzeugung heraus [nach geltendem Recht strafbar] handelt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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