Erbrecht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Erbrecht
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Erb|recht
Bedeutungen (2)
ⓘ-
Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen
- Grammatik
- ohne Plural
-
mit dem Tode des Erblassers, der Erblasserin entstehendes Recht auf den Nachlass
Grammatik
ⓘdas Erbrecht; Genitiv: des Erbrechts, Erbrechtes, Plural: die Erbrechte