El­tern­ver­tre­ter, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
▒▒░░░
Aussprache:
Betonung
Elternvertreter
Lautschrift
[ˈɛltɐnfɛɐ̯treːtɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
El|tern|ver|tre|ter

Bedeutung

Vertreter der Elternschaft (1) einer Schulklasse, eines Kindergartens o. Ä.

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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