El­tern­un­ter­halt, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Elternunterhalt

Rechtschreibung

Worttrennung
El|tern|un|ter|halt

Bedeutung

(gesetzliche) Pflicht der Kinder, unter bestimmten Bedingungen für ihre pflegebedürftigen Eltern Unterhalt (1b) zu zahlen

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