As­ses­sor, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Assessor
Lautschrift
[aˈsɛsoːɐ̯]

Rechtschreibung

Worttrennung
As|ses|sor

Bedeutungen (2)

  1. männliche Person, die die zweite juristische Staatsprüfung bestanden und die Befähigung zum Richteramt erworben hat
    Abkürzung
    Ass. jur.
  2. Anwärter der höheren Beamtenlaufbahn nach der zweiten Staatsprüfung
    Gebrauch
    früher
💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Herkunft

lateinisch assessor = Beisitzer, Gehilfe, zu assidere (2. Partizip: assessum) = (als Berater) zur Seite sitzen; verweilen

Grammatik

der Assessor; Genitiv: des Assessors, Plural: die Assessoren

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