As­ses­so­rin, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Assessorin
Lautschrift
[asɛˈsoːrɪn]

Rechtschreibung

Worttrennung
As|ses|so|rin

Bedeutungen (2)

  1. weibliche Person, die die zweite juristische Staatsprüfung bestanden und die Befähigung zum Richteramt erworben hat
    Abkürzung
    Ass. jur.
  2. Anwärterin der höheren Beamtenlaufbahn nach der zweiten Staatsprüfung
    Gebrauch
    früher

Herkunft

Assessor lateinisch assessor = Beisitzer, Gehilfe, zu assidere (2. Partizip: assessum) = (als Berater) zur Seite sitzen; verweilen

Grammatik

die Assessorin; Genitiv: der Assessorin, Plural: die Assessorinnen

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