Zwangs­ver­wal­tung, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Zwangsverwaltung
Lautschrift
[ˈtsvaŋsfɛɐ̯valtʊŋ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Zwangs|ver|wal|tung

Bedeutung

gerichtliche Verwaltung eines Grundstücks (im Rahmen der Zwangsvollstreckung), bei der die Erträge, besonders Mieten, an die Gläubiger abgeführt werden

Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?