zwangs­vor­füh­ren

Wortart:
schwaches Verb
Gebrauch:
Amtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
zwangsvorführen

Rechtschreibung

Worttrennung
zwangs|vor|füh|ren

Bedeutung

unter Anwendung polizeilicher Gewalt einer Behörde o. Ä., besonders einem Gericht, vorführen

Beispiel
  • jemanden dem Amtsarzt zwangsvorführen

Grammatik

schwaches Verb; Perfektbildung mit „hat“

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