Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Wiederaufnahmeverfahren

Rechtschreibung

Worttrennung
Wie|der|auf|nah|me|ver|fah|ren

Bedeutung

Verfahren, in dem ein bereits rechtskräftig entschiedener Fall neu verhandelt wird

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