Werk­lie­fe­rungs­ver­trag, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Werklieferungsvertrag

Rechtschreibung

Worttrennung
Werk|lie|fe|rungs|ver|trag

Bedeutung

Vertrag, durch den sich ein Partner verpflichtet, ein Werk, eine Sache o. Ä. aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff, Material o. Ä. für den anderen herzustellen

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