Wahl­ver­tei­di­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Wahlverteidiger

Rechtschreibung

Worttrennung
Wahl|ver|tei|di|ger

Bedeutung

Verteidiger, den sich ein(e) Angeklagte(r) in einem Strafverfahren selbst wählt (im Unterschied zu einem Pflichtverteidiger); Vertrauensanwalt

💡

Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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