So­zi­al­be­voll­mäch­tig­ter

Wortart:
substantiviertes Adjektiv, maskulin
Gebrauch:
DDR
Aussprache:
Betonung
Sozialbevollmächtigter

Rechtschreibung

Worttrennung
So|zi|al|be|voll|mäch|tig|ter

Bedeutung

gewählter Funktionär der Gewerkschaftsgruppe, der als Bevollmächtigter für Sozialversicherung auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge und der Krankenbetreuung tätig ist

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

Grammatik

vgl. Bevollmächtigter

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