Re­ten­ti­ons­recht, das

Wortart:
Substantiv, Neutrum
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Retentionsrecht

Rechtschreibung

Worttrennung
Re|ten|ti|ons|recht

Bedeutung

Recht des Schuldners bzw. der Schuldnerin, eine fällige Leistung zu verweigern, solange ein Gegenanspruch nicht erfüllt ist

Grammatik

ohne Plural

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