Retentionsrecht, das
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
-
▒░░░░
- Aussprache: ⓘ
-
- Betonung
-
Retentionsrecht
- Worttrennung
- Re|ten|ti|ons|recht
Recht des Schuldners bzw. der Schuldnerin, eine fällige Leistung zu verweigern, solange ein Gegenanspruch nicht erfüllt ist