Rechts­pfle­ger, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtspfleger
Lautschrift
[ˈrɛçtspfleːɡɐ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|pfle|ger

Bedeutung

Beamter des gehobenen Dienstes, der bestimmte Aufgaben der Rechtspflege wahrnimmt (Berufsbezeichnung)

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Verwendung der Personenbezeichnung

In bestimmten Situationen wird die maskuline Form (z. B. Arzt, Mieter, Bäcker) gebraucht, um damit Personen aller Geschlechter zu bezeichnen. Bei dieser Verwendung ist aber sprachlich nicht immer eindeutig, ob nur männliche Personen gemeint sind oder auch andere. Deswegen wird seit einiger Zeit über sprachliche Alternativen diskutiert.

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