Rechtsfriede, häufiger Rechtsfrieden, der
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Rechtsfriede
Rechtsfrieden
- Worttrennung
- Rechts|frie|de, Rechts|frie|den
auf Rechtssicherheit beruhender, durch allseitige Anerkennung einer bestehenden Rechtslage gekennzeichneter Zustand