Rechtsgang, der
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, maskulin
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Rechtsgang
- Lautschrift
-
[ˈrɛçtsɡaŋ]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Rechts|gang
Bedeutungen (2)
ⓘ-
rechtlich geregelter Gang (eines gerichtlichen Verfahrens)
- Grammatik
- ohne Plural
- Beispiel
-
- ordentlicher Rechtsgang
-
- Beispiel
-
- er wurde nach mehreren Rechtsgängen freigesprochen
Grammatik
ⓘder Rechtsgang; Genitiv: des Rechtsgangs, Rechtsganges, Plural: die Rechtsgänge