Rechts­gang, der

Wortart:
Substantiv, maskulin
Gebrauch:
Rechtssprache
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Rechtsgang
Lautschrift
[ˈrɛçtsɡaŋ]

Rechtschreibung

Worttrennung
Rechts|gang

Bedeutungen (2)

  1. rechtlich geregelter Gang (eines gerichtlichen Verfahrens)
    Grammatik
    ohne Plural
    Beispiel
    • ordentlicher Rechtsgang
  2. Beispiel
    • er wurde nach mehreren Rechtsgängen freigesprochen
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