In­ge­renz, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
░░░░
Aussprache:
Betonung
Ingerenz

Rechtschreibung

Worttrennung
In|ge|renz

Bedeutungen (2)

  1. strafbares Herbeiführen einer Gefahrenlage durch jemanden, der es dann unterlässt, die möglicherweise eintretende Schädigung abzuwenden (z. B. Unterlassung der Sicherung einer Straßenbaustelle)
    Gebrauch
    Rechtswissenschaft
  2. Einmischung; Einflussbereich, Wirkungskreis
    Gebrauch
    veraltet

Herkunft

lateinisch-neulateinisch

Grammatik

die Ingerenz; Genitiv: der Ingerenz, Plural: die Ingerenzen

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